Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes
Mit dem HinSchG soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut werden und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie EU 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen soll gestärkt und es soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben des Gesetzes keine Benachteiligung droht.
Lediglich Informationen über Verstöße, die sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes
Grundsätze
Zu nachfolgenden Grundsätzen verpflichten sich die Menke Gebäudeservice GmbH & Co. KG sowie die Menke Gebäudeservice GmbH
• Freiwilligkeit
Alle Meldungen im Hinweisgebersystem erfolgen auf freiwilliger Grundlage.
• Sanktionsfreiheit
Hinweisgebern drohen keinerlei Sanktionen, solange es sich nicht um eine wissentliche Falschmeldung handelt. Das Verbot und die Unterlassung von Repressalien gegenüber Hinweisgebern werden beachtet.
• Unabhängigkeit
Die inhaltliche Arbeit der internen Meldestelle erfolgt unabhängig
• Vertraulichkeit
Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Alle Meldungen im Hinweisgebersystem sowie die damit verbundenen Prüfungen werden vertraulich behandelt. Die Beteiligten sind nicht berechtigt, Informationen an Unbefugte zu geben. Sie haben Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung der Vertraulichkeit gilt über die Zeit der Funktionsübernahme hinaus. Bei Durchführung von Folgemaßnahmen (Offenlegung der Identität oder Rückschluss auf Identität möglich) ist die schriftliche Einwilligung in die Weitergabe der Informationen des Meldenden erforderlich.
Meldekanäle:
Mündliche Meldungen:
Freecall: 0800 6365347
Meldungen elektronisch:
Mail: HGSG@menke-gs.de
Meldungen schriftlich:
Vertraulich
Menke Gebäudeservice GmbH & Co. KG
Hinweisgeberschutzgesetz
Von-Siemens-Str. 2
59757 Arnsberg
Vertraulich
Menke Gebäudeservice GmbH
Hinweisgeberschutzgesetz
Poststr. 13
04158 Leipzig
Alternativ besteht die Möglichkeit für Hinweisgeber, sich an die vom Bundesamt für Justiz eingerichtete externe Meldestelle zu wenden.
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